Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die vielen Entscheidungen, die die Hinterbliebenen im Trauerfall treffen müssen, oft ein Hindernis für die eigene Trauer und den Abschied darstellen. Nicht selten gibt es sogar unter den Angehörigen Unstimmigkeiten, die außerdem belastend sein können.
Mit der Bestattungsvorsorge können Sie diese Problematik vermeiden. Sie haben über eine vertragliche Verfügung die Möglichkeit, Ihre eigene Bestattung in allen Einzelheiten festzulegen. Auf diese Weise sorgen Sie selbstbestimmt für die Entlastung Ihrer Familie.
Folgende Punkte kann ein Bestattungsvorsorgevertrag enthalten:
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch zu Ihren Fragen.
Jede Person kann für sich selbst oder einen Angehörigen einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Das Alter spielt hierbei keine Rolle. Eine Bestattungsvorsorge treffen wir auch gern bei Ihnen zu Hause, falls Sie es wünschen.
Bei betreuten Menschen kann der gesetzliche Betreuer den Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.
Es wird später alles so ausgeführt, wie es vereinbart wurde.
Die Bestattung wird so ausgeführt, wie Sie es mit uns vertraglich vereinbart haben. Die Vereinbarungen können nur Sie - sogar kostenfrei - ändern. Eine Änderung durch Hinterbliebene ist nur dann möglich, wenn Sie die Option einer nachträglichen Änderung zustimmen.
Es wird alles geregelt, was Ihnen wichtig ist.
Der Bestattungsvorsorgevertrag kann die komplette Bestattung und alles, was damit zusammen hängt, festlegen. Auch weitere Dinge, wie zum Beispiel die Regelung von Vollmachten, können festgelegt werden.
Die Finanzierungsmöglichkeiten der eigenen Bestattung.
Über den Bestattungsvorsorgevertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Bestattungskosten bereits zu Lebzeiten zu finanzieren. Das verschafft Ihren Angehörigen später eine zusätzliche Entlastung.